Drama

Das Urteil von Nuernberg GERMAN DL 1961 AC3 DVDRiP XViD iNTERNAL CRoW

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Das Urteil von Nuernberg GERMAN DL 1961 AC3 DVDRiP XViD iNTERNAL CRoW

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Name:Das Urteil von Nuernberg GERMAN DL 1961 AC3 DVDRiP XViD iNTERNAL CRoW

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DER FILM



Ein konservativer Richter aus der amerikanischen Provinz, Dan Haywood, "von Natur aus" Republikaner, wie er sagt, der jedoch den Demokraten und vormaligen (verstorbenen) amerikanischen Präsidenten Roosevelt für einen großen Mann hielt, soll in der noch immer von Trümmern gezeichneten ehemaligen "Reichsparteitagsstadt" Nürnberg den Prozess gegen vier ehemalige Richter des NS-Staates leiten. Angeklagt sind der ehemalige Justizminister Dr. Ernst Janning sowie die Richter Emil Hahn, Werner Lampe und Friedrich Hofstetter. Während sich die letzten drei Angeklagten in der Eröffnungsverhandlung für nicht schuldig erklären, schweigt Janning auch in den folgenden Wochen des Prozesses beharrlich. Sein Verteidiger, der junge Anwalt Hans Rolfe, ist umso beredter, erklärt Janning von sich aus für nicht schuldig und betrachtet ihn als großes Vorbild für seine eigene Tätigkeit. Die Anklage vertritt Colonel Lawson, ein Mann, der bereits in anderen Prozessen gegen NS-Täter Erfahrungen gesammelt hat und als "scharfer Hund" gegen NS-Angeklagte gilt. U.a. war er auch Ankläger im Prozess gegen General Bertholt, der zum Tode verurteilt und hingerichtet worden war. Im Haus von dessen Witwe (gespielt von Marlene Dietrich) ist Richter Haywood für die Zeit des Prozesses einquartiert; ihm zur Verfügung steht das Ehepaar Halberstadt als Hausangestellte.



Als Zeugen der Anklage fungieren u.a.



- der ehemalige Justizminister Dr. Wieck, den Janning 1935 im Amt ablöste, weil Wieck die Politik des NS-Staates nicht mehr unterstützen wollte;



- der Bäckergeselle Rudolph Petersen, gespielt von Montgomery Clift, eines der Opfer der Zwangssterilisationen der Nazis;



- eine Frau Irene Hoffmann Walter, die wegen "Rassenschande" mit einem jüdischen Geschäftsmann namens Feldenstein zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, während Feldenstein hingerichtet wurde;



- Dr. Heinrich Geuter, Verteidiger im Feldenstein-Prozess, in dem Hahn Anklagevertreter und Janning Richter war.



In eindrucksvollen Auseinandersetzungen zeigt Kramer anhand dieser Zeugenaussagen nicht nur die unterschiedlichen juristischen Auffassungen über Schuld oder Unschuld der Angeklagten. Der Film geht weit darüber hinaus. Er zeigt fast alle Konflikte auf, die im Zusammenhang mit der Beurteilung von NS-Straftaten nach Ende des zweiten Weltkrieges auch in der Öffentlichkeit diskutiert wurden.



Dabei sind besonders die schauspielerischen Leistungen hervorzuheben, weil sich gerade in ihrer Darstellung die unterschiedlichen (juristischen und politischen) Positionen als Charaktermerkmale der Beteiligten entpuppen. Diese Kongruenz zwischen "äußerem" Geschehen und "inneren" Abläufen vor allem bei den Prozessbeteiligten macht eine große Stärke des Films aus. Die zweite Stärke besteht darin, dass Kramer den beengten Raum eines Gerichtssaals in überzeugender Weise dazu nutzen kann, die Tragödie der Jahre 1933-45 plastisch, minutiös, sozusagen im konzentrierten Kleinformat darzustellen. Täter, Opfer, Angeklagte und Ankläger, Richter und (Welt-)Öffentlichkeit greifen in diesem Raum in einer Weise Platz, wie dies kaum einem anderen Film je gelungen ist. Zum dritten gelingt es aber auch und vor allem, die entscheidenden Fragen im Zusammenhang mit der Verurteilung von Tätern und dem - nicht nur justizförmigen Umgang - mit dem NS in spannender Weise für ein interessiertes Publikum aufzubereiten.



Last but not least versteht es Kramer, durch den Wechsel von zumeist sehr langen Szenen im Gerichtssaal mit wesentlich kürzeren Szenen außerhalb, sozusagen Atempausen, die aber weit mehr sind und die entscheidenden Themen ergänzen und füttern, über drei Stunden mit seinem Film zu fesseln.

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